§ 38 KomWG SNAnwendbarkeit von Rechtsvorschriften
Die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme des § 2 Absatz 2 und 3 Satz 2 bis 4 sowie der §§ 19 bis 23 gelten für Bürgermeisterwahlen entsprechend,…
§ 63 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Soweit in den §§ 64 bis 77 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Ersten Teils über die Wahlen zu den Gemeinderäten für die Wahlen zu den…
§ 48 KomWG SNAnwendbarkeit von Rechtsvorschriften
Die Vorschriften zu Gemeinderatswahlen (Erster Teil, Erster Abschnitt) gelten für Kreistagswahlen entsprechend, soweit sich aus den Vorschriften dieses…
Art. 4 Nr. 1 Buchst. a SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Die Angabe zum Zweiten Abschnitt des Ersten Teiles wird wie folgt gefasst: „Zweiter Abschnitt Wahlen zu den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten“.
§ 71a Abs. 1 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Für den Stadtbezirksbeirat gelten die §§ 34, 35 und 36 bis 40 entsprechend, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts nichts anderes ergibt. Die…