§ 27 Abs. 5 KomWG SNGrundsätze für die Wahlprüfung, Amtsantritt
Die Gewählten treten ihr Amt erst nach Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch die Rechtsaufsichtsbehörde oder nach ungenutztem Ablauf der Wahlprüfungsfrist…
§ 118 Abs. 3 LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Beamtenverhältnis wird mit dem Tage der Annahme der Wahl, frühestens mit dem Ausscheiden der Vorgängerin oder des Vorgängers aus dem Amt, begründet…
Art. 11 Abs. 1 Nr. 1 HBG 2023/2024 SNHaushaltsbegleitgesetz 2023/2024
Das Beamtenverhältnis der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wird durch die rechtsgültige Wahl begründet und beginnt mit dem Amtsantritt, den sie oder er…
§ 147 Abs. 1 Nr. 1 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Das Beamtenverhältnis der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wird durch die rechtsgültige Wahl begründet und beginnt mit dem Amtsantritt, den sie oder er…
§ 148 Nr. 1 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
das Ehrenbeamtenverhältnis der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wird durch rechtsgültige Wahl begründet und beginnt mit dem Amtsantritt, den sie oder er…