Art. 1 Abs. 2 SN-4184Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen
Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 45. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des…
§ 15 Abs. 1 NRW-27904Bekanntmachung der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlgesetz)
Beim Wahlleiter können bis zum neunundsechzigsten Tage vor der Wahl, 18 Uhr, Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen Wahlbezirken des Wahlgebiets…
§ 41 Abs. 1 KomWG SNWahlvorschläge
Wahlvorschläge können von Parteien, von Wählervereinigungen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder…
§ 7 Abs. 2 WO-LPVG NRWWahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
Wahlvorschläge sind innerhalb von drei Wochen nach dem Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand ausschließlich schriftlich einzureichen. Bei Gruppenwahl…
§ 10 Abs. 1 LK-Wahlordnung NRWVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Wahlvorschläge können bei der Wahlleitung bis 12.00 Uhr des 48. Tages vor dem Wahltermin für den Wahlbezirk eingereicht werden.