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Wahlvorschläge können bei der Wahlleitung bis 12.00 Uhr des 48. Tages vor dem Wahltermin für den Wahlbezirk eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge sind nach dem Muster der Anlage 4 getrennt für die Wahl der Wahlgruppen 1 und 2 gemäß § 7 Absatz 1 des Landwirtschaftskammergesetzes in Form von Listen einzureichen. Jede Liste muss mindestens eine Bewerberin oder einen Bewerber mehr enthalten als Mitglieder der betreffenden Gruppe im Wahlbezirk zu wählen sind.
Gemäß § 12 des Landesgleichstellungsgesetzes soll auf die paritätische Repräsentanz von Frauen geachtet werden. Falls das nicht möglich ist, soll die Zahl der Bewerberinnen insgesamt dem Anteil der wahlberechtigten Frauen der einzelnen Gruppen entsprechen.
Die Bewerberinnen oder Bewerber sind mit Namen und Vornamen, Geburtstag, Geburtsort, ausgeübtem Beruf und Anschrift so deutlich zu kennzeichnen, dass über ihre Person kein Zweifel besteht.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Jeder Wahlvorschlag muss Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift sowie bei Parteien und Wählergruppen deren Namen oder…
Die Wahlleitung fordert spätestens am 70. Tag vor dem Wahltermin durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Diese Aufforderung…
Jeder Wahlvorschlag muss Familienname, Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Staatsangehörigkeit sowie bei…
Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber aufweisen, wie nach § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen…
Die Wahlvorschläge sind innerhalb von drei Wochen nach dem Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen. Den Wahlvorschlägen sind die…
Wahlvorschläge sind innerhalb von drei Wochen nach dem Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand ausschließlich schriftlich einzureichen. Bei Gruppenwahl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.