KonjAusglRV 1970 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 KonjAusglRV 1970Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970 Eingangsformel§ 2 Bund und Länder bilden im Haushaltsjahr 1970 Konjunkturausgleichsrücklagen. Eingangsformel§ 2