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Für jedes Wirtschaftsjahr (Kalenderjahr) ist von der das Sondervermögen verwaltenden Stelle ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Die das Sondervermögen verwaltende Stelle erstellt am Ende eines jeden Rechnungsjahres eine Jahresrechnung. In der Jahresrechnung sind der Bestand des Sondervermögens sowie die Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.