KonjAusglSoVermG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 KonjAusglSoVermG SLAuflösungGesetz über das Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage Vom 10. April 2019[1] § 7Mit der vollständigen Entnahme der Mittel nach § 5 gilt das Sondervermögen als aufgelöst. § 7