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Regelungen in den staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrämter an Schulen ergehen im Einvernehmen mit der zuständigen kirchlichen Oberbehörde. Das Gleiche gilt für die ministerielle Zustimmung zu den entsprechenden Studienordnungen der Universität des Saarlandes für die Fachrichtung Katholische Theologie.