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Zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die oberste Landesbehörde, deren Geschäftsbereich betroffen ist. Zweiter Teil Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Landesregierung
Zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmte Behörde. In den Ländern, in denen eine…
Zuständige Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind die zuständigen Behörden der Länder, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Länder benennen…
„Zuständige Behörde“ ist eine Behörde im Sinne von § 1 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen, die für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens…
Zuständige Behörde im Sinne des § 5 des Konnexitätsausführungsgesetzes ist das für Soziales zuständige Ministerium.
Zuständige Behörde ist die Behörde, die eine Maßnahme auf Grund einer nach dem Gesetz erlassenen Rechtsverordnung angeordnet hat.
Zuständige Behörde ist die Behörde nach § 12 Absatz 1.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.