§ 5 Abs. 2 KonsVerFRAVGrenzgebiet
Zum Grenzgebiet im Sinn des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe c des Abkommens (30-Kilometer-Zone) gehören auf deutscher Seite die in Anlage 3 zu dieser Verordnung…
Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 ZusArbFRAuaÜbk SLÜbereinkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura, über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen
in der Französischen Republik auf die Region Elsass und die Region Lothringen, auf die Gemeinden, Departements und deren Verbände im Gebiet dieser Regionen…
Art. 1 Nr. 1 32011R1342VERORDNUNG (EU) Nr. 1342/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 bezüglich der Erweiterung des Grenzgebiets um den Oblast Kaliningrad und bestimmte polnische Verwaltungsbezirke
Am Ende von Artikel 3 Nummer 2 wird folgender Satz angefügt: „Die im Anhang dieser Verordnung genannten Gebiete werden als zu den Grenzgebieten gehörig…
Art. 2 Nr. 1 32013L0061RICHTLINIE 2013/61/EU DES RATES vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und 2008/118/EG hinsichtlich der französischen Regionen in äußerster Randlage, insbesondere Mayotte
Absatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) französische Gebiete, die in Artikel 349 und Artikel 355 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Art. 1 Nr. 19 32024R1717VERORDNUNG (EU) 2024/1717 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen
In Artikel 39 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „h) eine Liste der Gebiete, die als Grenzregionen gelten, sowie etwaige diesbezügliche Änderungen.“