Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 RV-FoRahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Artikel 91b GG - Rahmenvereinbarung Forschungsförderung(RV-Fo) - Vom 28. November 1975*
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (unter Einbeziehung der Sonderforschungsbereiche, der Graduiertenkollegs und weiterer Aufgabenbereiche, welche die Deutsche…
§ 2 Abs. 2 DGIAGGesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
Die Institute sind im Rahmen der Satzung der Stiftung selbständige Einrichtungen, die in ihrer wissenschaftlichen Arbeit unabhängig sind. Sie sollen eigene…
§ 1 AV-DFGAusführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die gemeinsame Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft - Ausführungsvereinbarung DFG (AV-DFG) - Vom 28. Oktober/17. Dezember 1976 [1]
Die Vertragschließenden fördern gemeinsam die "Deutsche Forschungsgemeinschaft" e.V. (DFG).