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Die Stimmabgabe in elektronischer Form ist erst nach vorheriger Anmeldung und Authentifizierung am Wahlportal möglich. Die Anmeldung und Authentifizierung erfolgt mittels der wahlberechtigten Person mit den Wahlunterlagen zugesandten Zugangsdaten.
Die wahlberechtigte Person ist über geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu informieren, mit denen das für die Wahlhandlung genutzte Endgerät gegen Eingriffe Dritter nach dem aktuellen Stand der Technik geschützt wird und damit ihre Stimme nicht durch Angriffe von außen, insbesondere mittels Viren und Trojanern, manipuliert oder ausgespäht werden kann. Der Wahlausschuss hat vorab auf kostenfreie Bezugsquellen für geeignete Software hinzuweisen. Die Kenntnisnahme der Sicherheitshinweise und die berechtigte Nutzung von Login-Kennung und Passwort sind durch die wahlberechtigte Person vor Beginn der Anmeldung und Authentifizierung in elektronischer Form zu bestätigen.
Bei der elektronischen Wahl kennzeichnet die wahlberechtigte Person persönlich im Wahlportal durch ein Anklicken, welchem Wahlvorschlag die Stimme gegeben wird. § 5 Abs. 4 gilt entsprechend.
Die elektronische Stimmabgabe erfolgt unter Verwendung der der wahlberechtigten Person mitgeteilten Login-Kennung und des entsprechenden Passworts.
Der elektronische Stimmzettel ist entsprechend der im Wahlportal enthaltenen Anleitung elektronisch auszufüllen und abzusenden.
Die wahlberechtigte Person muss bis zur endgültigen Stimmabgabe die Möglichkeit haben, ihre Eingabe zu korrigieren oder die Wahl abzubrechen.
Vor der Bestätigung für das Absenden der Stimme ist die wahlberechtigte Person darauf hinzuweisen, wenn sie keinen Wahlvorschlag gekennzeichnet hat.
Die Wahlleitung hat jederzeit die Möglichkeit, die Protokolle des Wahlsystems einzusehen.
Die Stimmabgabe kann auch in elektronischer Form erfolgen. Dabei müssen die technischen und organisatorischen Abläufe so geregelt werden, dass die Einhaltung…
Nach der Anmeldung im Online-Wahlsystem wird den Wahlberechtigten der Online-Stimmzettel angezeigt. Die Wahlberechtigten geben auf dem Online-Stimmzettel ihre…
Die wahlberechtigte Person ist berechtigt, bis zur endgültigen Stimmabgabe ihre Eingabe zu korrigieren oder die Wahl abzubrechen. Ein Absenden der Stimme ist…
Die Wahlunterlagen enthalten den Hinweis, dass die Stimmabgabe durch die wahlberechtigte Person persönlich und unbeobachtet sowie nur einmal, entweder in der…
Die wahlberechtigte Person kann ihre Stimme nur für Bewerberinnen und Bewerber eines als gültig anerkannten Wahlvorschlags abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt…
Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die wahlberechtigte Person
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.