Gesetze
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Eine Stimme ist ungültig, wenn
der Rücksendeumschlag ohne Stimmzettelumschlag zugesandt worden ist,
mehrere Stimmzettelumschläge in einem Rücksendeumschlag zugesandt worden sind,
dem Stimmzettelumschlag kein Rücksendeumschlag beigefügt ist,
weder der Stimmzettelumschlag noch der Rücksendeumschlag verschlossen ist,
der Wille der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennbar ist,
der Stimmzettel einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält,
mehr als eine Liste oder ein Einzelwahlvorschlag gekennzeichnet worden ist oder
bei Durchführung der relativen Mehrheitswahl mehr Bewerbenden gekennzeichnet sind, als für diese Wahlgruppe zu wählen sind.
Die Stimmabgabe einer wahlberechtigten Person wird nicht dadurch ungültig, dass sie vor dem Wahltag stirbt, aus der Pflegekammer ausscheidet oder das Wahlrecht verliert.
Ungültig sind Stimmzettel, a) die nicht mindestens einmal so gefaltet sind, dass die Kennzeichnung nicht zu erkennen ist bzw. die bei schriftlicher Stimmabgabe…
Eine Stimme ist ungültig, wenn a) der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist oder für einen anderen Wahlbezirk gültig ist, b) Bewerberinnen und Bewerber…
die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmzettel,
Bei der Briefwahl sind Stimmen auch als ungültig zu werten, wenn der Stimmzettel nicht in einem amtlichen Stimmzettelumschlag oder in einem Stimmzettelumschlag…
Zu den Stimmen, die ungültig sind, weil der Stimmzettel den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt (§ 30 Nr. 3 des Gesetzes), gehören insbesondere…
Eine Stimme ist ungültig, wenn
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.