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Diese Verordnung dient dem Schutz der natürlich vorkommenden Fischfauna und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane (Phalacrocorax carbo). Zu diesem Zweck dürfen die dazu berechtigten Personen Kormorane in bestimmten Bereichen durch Abschuss töten und die Entstehung neuer Brutkolonien verhindern. Durch diese Maßnahmen sollen Kormorane bei drohenden Schäden aus diesen Bereichen vergrämt werden.
Diese Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen…
Zweck dieser Verordnung ist der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wild lebender Arten. Die Gefährlichkeit wird bei solchen Tierarten widerlegbar…
Diese Verordnung dient der Prävention sowie einer effektiven und zügigen Tilgung einer festgestellten Afrikanischen Schweinepest (ASP) zum Schutz der Wildtiere…
Zweck der Verordnung ist es, eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden, insbesondere den Menschen und die Umwelt vor schädlichen…
Ziel dieser Verordnung ist es, den Schutz und die Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch die Regelung des Handels mit ihnen gemäß den…
Diese Verordnung regelt zum Schutz der Natur und Landschaft und der Tier- und Pflanzenwelt das Befahren der Bundeswasserstraßen in den nach Landesrecht in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.