§ 8 KPrüfTechnAusbVPrüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 13 StFachAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 12 Nr. 2 EdlStFAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin
„Technologie“ sowie
§ 6 Abs. 3 PflanzTechnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 WasUTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung
Prüfverfahren und Prüfmittel anzuwenden,