§ 36 Abs. 1 EStGEinkommensteuergesetz
Die Einkommensteuer entsteht, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums.
§ 9 Abs. 2 GrStGGrundsteuergesetz
Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
§ 18 GewStGGewerbesteuergesetz
Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.
§ 5 Abs. 2 VStGVermögensteuergesetz
Die Steuer entsteht mit Beginn des Kalenderjahrs, für das die Steuer festzusetzen ist.
§ 9 Abs. 1 ErbStGErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Die Steuer entsteht