KrArchG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 KrArchGBerlin-KlauselGesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts § 2§ 4 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. § 2§ 4