Erwägungsgrund 9 32018R1845In Bezug auf den Vertrauensschutz beaufsichtigter Kreditinstitute erkennt die EZB die Notwendigkeit von Übergangsfristen an, wenn ihre Nutzung von Optionen und…
Art. 493 Abs. 3 CRRVerordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Abweichend von Artikel 400 Absätze 2 und 3 können die Mitgliedstaaten während einer Übergangszeit bis zum Inkrafttreten eines etwaigen Rechtsakts im Anschluss…
§ 64e Abs. 3 KWGGesetz über das Kreditwesen
Auf Institute, für die eine Erlaubnis nach Absatz 2 als erteilt gilt, sind § 35 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c sowie…
Art. 7 Abs. 2 Buchst. d 32021D1442BESCHLUSS (EU) 2021/1442 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen (EZB/2021/38)
die Verlängerung wird von einem Kreditinstitut beantragt, dessen Spanne an Eigenmitteln oberhalb der im neuesten verfügbaren SREP-Beschluss festgelegten…
Art. 8 Abs. 2 Buchst. d 32021D1442BESCHLUSS (EU) 2021/1442 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen (EZB/2021/38)
der interessierte Erwerber oder das Zielunternehmen ist ein Kreditinstitut, dessen Spanne an Eigenmitteln oberhalb der im neuesten verfügbaren SREP-Beschluss…