§ 4 KrFrHemmGErgGGesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. März 1951 in Kraft.
§ 15 Abs. 1 HypKrlosErklGGesetz über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 22 LHeimGSSaarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderung (Saarländisches Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz) Vom 6. Mai 2009
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 VHMPGGesetz Nr. 1998 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG) Vom 24. Juni 2020
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.