§ 28 HAuslGGesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 17 HaagÜbkAGGesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 34 Abs. 1 KostErmÄndGGesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt.