§ 11 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenNationale Risikoanalysen und Risikobewertungen; VerordnungsermächtigungZitatstelle…Risikoanalysen und Risikobewertungen der nach Absatz 1 Satz 1 und 2 zuständigen Stellen zu bestimmen. § 4 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.Nationale Risikoanalysen und Risikobewertungen; Verordnungsermächtigung
§ 11 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenNationale Risikoanalysen und Risikobewertungen; VerordnungsermächtigungZitatstelle…Risikobewertungen der nach Absatz 1 Satz 1 und 2 zuständigen Stellen zu bestimmen. § 4 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.Nationale Risikoanalysen und Risikobewertungen; Verordnungsermächtigung
§ 12 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenRisikoanalyse und Risikobewertung des Betreibers kritischer Anlagen; VerordnungsermächtigungZitatstelle…für die Risikoanalysen und Risikobewertungen der Betreiber kritischer Anlagen zu bestimmen. § 4 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend. Das Bundesministerium des Innern kann die Ermächtigung nach Satz…Risikoanalyse und Risikobewertung des Betreibers kritischer Anlagen; Verordnungsermächtigung
§ 12 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenRisikoanalyse und Risikobewertung des Betreibers kritischer Anlagen; VerordnungsermächtigungZitatstelle…Risikoanalysen und Risikobewertungen der Betreiber kritischer Anlagen zu bestimmen. § 4 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend. Das Bundesministerium des Innern kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch…Risikoanalyse und Risikobewertung des Betreibers kritischer Anlagen; Verordnungsermächtigung
§ 13 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenResilienzpflichten der Betreiber kritischer Anlagen; ResilienzplanZitatstelle…Katastrophenhilfe stellt spätestens acht Monate nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Vorlagen und Muster für die Erstellung von Resilienzplänen auf seiner Internetseite…Resilienzpflichten der Betreiber kritischer Anlagen; Resilienzplan
§ 14 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenSektorenübergreifende und sektorspezifische Mindestanforderungen; branchenspezifische Resilienzstandards; VerordnungsermächtigungenZitatstelle…Verpflichtungen nach § 13 Absatz 1 sektorenübergreifende Mindestanforderungen zu bestimmen. Zudem gilt § 4 Absatz 4 entsprechend. Das Bundesministerium des Innern kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung…Sektorenübergreifende und sektorspezifische Mindestanforderungen; branchenspezifische Resilienzstandards; Verordnungsermächtigungen
§ 16 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenNachweise und behördliche Anordnungen zu ResilienzpflichtenZitatstelle…Bundesministerium sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik festlegen. § 4 Absatz 4 gilt entsprechend. Die Festlegung nach Satz 1 wird durch eine öffentliche Mitteilung auf der…Nachweise und behördliche Anordnungen zu Resilienzpflichten
§ 17 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenGleichwertigkeit von Nachweisen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen; VerordnungsermächtigungZitatstelle…bestimmten Verpflichtungen sind, die für Betreiber kritischer Anlagen nach diesem Gesetz gelten. § 4 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.Gleichwertigkeit von Nachweisen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen; Verordnungsermächtigung
§ 17 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenGleichwertigkeit von Nachweisen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen; VerordnungsermächtigungZitatstelle…Verpflichtungen sind, die für Betreiber kritischer Anlagen nach diesem Gesetz gelten. § 4 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.Gleichwertigkeit von Nachweisen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen; Verordnungsermächtigung
§ 18 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenMeldewesen für Vorfälle; VerordnungsermächtigungZitatstelle…eine Weiterleitung von Meldungen und die Prozessbeschreibung für den Informationsaustausch. § 4 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.Meldewesen für Vorfälle; Verordnungsermächtigung
§ 18 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenMeldewesen für Vorfälle; VerordnungsermächtigungZitatstelle…von Meldungen und die Prozessbeschreibung für den Informationsaustausch. § 4 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.Meldewesen für Vorfälle; Verordnungsermächtigung
§ 3 KRITISDachGDachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer AnlagenZentrale Anlaufstelle; zuständige Behörde; behördliche Zusammenarbeit; VerordnungsermächtigungZitatstelle…Bundesrates bedarf, für weitere kritische Dienstleistungen, die in der Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 festgelegt werden, zuständige Bundesbehörden festzulegen. Für die kritische Dienstleistung…Zentrale Anlaufstelle; zuständige Behörde; behördliche Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung