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Die Kreise führen Dienstsiegel.
Die Kreise führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen.
Die Änderung und die Einführung von Dienstsiegeln, Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Bezirksregierung.
Teil
Kreisgebiet
nach § 124 OWiG, soweit es sich um ein Wappen oder eine Dienstflagge des Landes Nordrhein-Westfalen handelt,
Gemeinden und Gemeindeverbände, die kein eigenes Wappen führen, können als Dienstsiegel das kleine Landessiegel in abgewandelter Form verwenden. Dieses enthält…
Soweit andere Körperschaften oder Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ein Dienstsiegel zu führen haben oder soweit sonst für sie ein Bedürfnis zur…
indem diese mit dem qualifizierten elektronischen Siegel der Behörde versehen werden;
Das große Landessiegel verwenden die in § 2 Abs. 1 unter a) bis d) aufgeführten wappenführenden Stellen bei feierlichen Beurkundungen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.