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Die Gemeinden führen Dienstsiegel.
Die Gemeinden führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen.
Die Änderung und die Einführung von Dienstsiegeln, Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Teil
Gemeindegebiet
(Dienstsiegel) .........., den ..........Die Gemeindebehörde ..........
Die Änderung und die Einführung von Dienstsiegeln, Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Bezirksregierung.
nach § 124 OWiG, soweit es sich um ein Wappen oder eine Dienstflagge des Landes Nordrhein-Westfalen handelt,
Gemeinden und Gemeindeverbände, die kein eigenes Wappen führen, können als Dienstsiegel das kleine Landessiegel in abgewandelter Form verwenden. Dieses enthält…
Siegel und Unterschrift des verleihenden Oberbergamts.
Soweit andere Körperschaften oder Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ein Dienstsiegel zu führen haben oder soweit sonst für sie ein Bedürfnis zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.