Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Landrat hat bei der Wahrnehmung der Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde die Richtlinien der Landesregierung zu beachten. Er hat über alle Vorgänge zu berichten, die für die Landesregierung von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck kann er sich bei den staatlichen Verwaltungsbehörden in geeigneter Weise unterrichten; diese sind, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, zur Auskunft verpflichtet.
Der Landrat untersteht der Dienstaufsicht der Bezirksregierung. Er ist in allen Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde ausschließlich den ihm übergeordneten staatlichen Behörden verantwortlich.
Der Landrat erfüllt außerdem diejenigen Aufgaben, die ihm als untere staatliche Verwaltungsbehörde durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes übertragen werden.
Der Landrat nimmt die durch gesetzliche Vorschriften der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde übertragenen Aufgaben wahr, soweit diese nicht anderen Stellen…
In Angelegenheiten der Kreisverwaltung obliegt dem Landrat a) die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, b) die Erledigung der ihm vom Kreisausschuß…
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde führt die Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden.
1Die Landräte und der Regionalverbandsdirektor als untere staatliche Verwaltungsbehörden haben die Grundsätze und Richtlinien der Landesregierung zu beachten.…
Die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden, für kreisfreie Städte die Bezirksregierungen, sind zuständig
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.