§ 22a KrWaffKontrGAusführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des GrundgesetzesSonstige StrafvorschriftenZitatstelleKriegswaffen ohne Genehmigung nach § 2 Abs. 1 herstellt,Sonstige Strafvorschriften
§ 22a KrWaffKontrGAusführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des GrundgesetzesSonstige StrafvorschriftenZitatstelledie tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 2 Abs. 2 von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt,Sonstige Strafvorschriften
§ 26b KrWaffKontrGAusführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des GrundgesetzesÜbergangsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte GebietZitatstelle…1990 angewiesen sind, gelten die zur Durchführung dieser Anweisungen erforderlichen, nach § 2 oder § 3 genehmigungsbedürftigen Handlungen als genehmigt.Übergangsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
§ 9 KrWaffKontrGAusführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des GrundgesetzesEntschädigung im Falle des WiderrufsZitatstelleWird eine Genehmigung nach den §§ 2, 3 Abs. 1 oder 2, § 4 Abs. 1 oder § 4a ganz oder teilweise widerrufen, so ist ihr Inhaber…Entschädigung im Falle des Widerrufs
Anlage BMWKBGebKAIVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem sowie dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung(zu § 2 Absatz 1) GebührenverzeichnisZitatstelle…Gebühren in Euro |
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| 1 | Genehmigungen | |
| 1.1 | Genehmigungen nach §§ 2, 3 KrWaffKontrG für Inlandssachverhalte sowie nach §§ 2, 3, 4a KrWaffKontrG für Auslandssachverhalte…Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem sowie dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung
Anlage BMWKBGebKAIVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem sowie dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung(zu § 2 Absatz 1) GebührenverzeichnisZitatstelle…KrWaffKontrG für Beförderungen zum Zwecke der Durchfuhr | 173 |
| 1.6 | Erwerbsgenehmigung nach § 2 Absatz 2 KrWaffKontrG, die der Sicherung von Kriegswaffen dient | 37 |
| 1.7 | Genehmigungen im Zusammenhang mit…Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem sowie dem Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung