§ 12 Abs. 2 Nr. 2 KSpTGAntrag auf Planfeststellung
das Überwachungskonzept (§ 20),
§ 20 Abs. 2 KSpTGÜberwachungskonzept
Das Überwachungskonzept ist unbeschadet des § 21 Absatz 2 nach Maßgabe der Anlage 2 alle fünf Jahre zu aktualisieren, um neuen Erkenntnissen in der Einschätzung…
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 GefBeherrG SL 2018Gesetz zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Gefahrenbeherrschungsgesetz) Vom 13. Juni 2018[1]
das Konzept nach § 3 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Satz 1 der Störfall-Verordnung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf des 30.…
Art. 8 Abs. 3 Buchst. k 32023R1805VERORDNUNG (EU) 2023/1805 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2023 über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
eine Beschreibung der Verfahren, Systeme und Zuständigkeiten für die Aktualisierung der Daten im Überwachungskonzept während des Berichtszeitraums;
Art. 1 Satz 4 Nr. 4 SN-21043Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung von Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz sowie der Marktüberwachung technischer Produkte
In § 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 7 GPSG“ durch die Wörter „§ 2 Nummer 1 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen“ und die Angabe „§ 15 Abs. 1 und 2…