§ 2 Abs. 1 SVBezGrV 2025Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird für das Jahr 2025 auf 73 800 Euro festgesetzt. Umgerechnet auf den…
§ 1 KSVEntgVKünstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung
Dem Entgelt im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes sind nicht zuzurechnen:
§ 3 Abs. 2 SVBezGrV 2025Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025
Das vorläufige Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 beträgt 50 493 Euro.
§ 2 Abs. 2 SVBezGrV 2024Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird für das Jahr 2024 auf 62 100 Euro festgesetzt. Umgerechnet auf den…
§ 34 Abs. 2 Nr. 3 KWKG 2025Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
die Summe der jährlichen Zuschlagzahlungen,