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Das KTBL veröffentlicht die erarbeiteten Daten in bundeseinheitlichen Kalkulationsunterlagen.
Das KTBL stellt die in der Datenbank gespeicherten Daten und Programme zur Berechnung von Kalkulationsdaten einschließlich der Benutzeranleitungen (Datenbank-Kopien) den Vertragspartnern zur eigenverantwortlichen Abwicklung von Dienstleistungen bei Bedarf zur Verfügung. Es schreibt auch die Daten und Programme fort. Die zusätzlichen Ausgaben für die Erstellung von Datenbank-Kopien sind dem KTBL zu erstatten. Die Vertragspartner dürfen die Datenbank-Kopien nicht an Dritte weiterleiten.
Das KTBL ist zur Bereitstellung der Datenbank-Kopien jeweils von dem Zeitpunkt an verpflichtet, in dem die entsprechenden Programme getestet sind und die dazugehörigen Dokumentationen und Benutzeranleitungen vorliegen. Etwaige Programmänderungen zur technischen Anpassung an unterschiedliche DV-Anlagen oder DV-Systeme nehmen die Abnehmer vor.
Um die einheitliche Verarbeitung von Kalkulationsdaten aus Gründen der Vergleichbarkeit auf Bundesebene zu gewährleisten, verpflichten sich die Abnehmer der Datenbank-Kopien, materielle Änderungen in den Programmen nur nach Zustimmung des KTBL vorzunehmen.
Die Vertragspartner können gegen Erstattung der zusätzlichen Ausgaben Dienstleistung der Datenbank direkt über das KTBL abwickeln.
Das KTBL kann Datenbank-Kopien an Dritte gegen angemessene Vergütung abgeben und entsprechende Dienstleistungen abwickeln. Als angemessene Vergütung gelten alle mit der Leistung unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Ausgaben, soweit sie der Leistung als wirtschaftlich angemessen zuzurechnen sind.