§ 17 InvZulG 2010Investitionszulagengesetz 2010
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.
Art. 10 Abs. 3 SN-17756Gesetz zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Generationenfondsgesetzes in der vom 1. November 2018 an geltenden Fassung im Sächsischen…
§ 15 InvZulG 2007Investitionszulagengesetz 2007
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.
§ 9 GemFinRefGGesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen
Das Bundesministerium der Finanzen kann dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung mit neuem…