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Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Beamtengesetzes in der vom 1. November 2018 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Besoldungsgesetzes und des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes jeweils in der vom 1. Januar 2020 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Generationenfondsgesetzes in der vom 1. November 2018 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Beamtengesetzes in der vom 1. Juli 2025 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung in der vom 29. Januar 2025 an geltenden Fassung im…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Das Staatsministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung im Sächsischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.