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Der Stiftungsrat, auch in seiner erweiterten Zusammensetzung, entscheidet einstimmig. Jedes Mitglied des Stiftungsrates mit Stimmrecht hat eine Stimme.
Beschlüsse können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden, wenn sich alle stimmberechtigten Mitglieder daran schriftlich beteiligen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Bei mehr als drei Stimmenthaltungen kommt kein Beschluss zustande.