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Der Stiftungsrat in seiner erweiterten Zusammensetzung bestellt den Vorstand. Dieser besteht aus zwei Personen: der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.
Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär führt die laufenden Geschäfte der Stiftung, bereitet die Beschlüsse des Stiftungsrates, auch in seiner erweiterten Zusammensetzung, vor und führt sie aus.
Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich allein. Im Innenverhältnis ist das stellvertretende Mitglied gehalten, nur im Falle der Verhinderung der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs tätig zu werden.