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Einmal in jeder Legislaturperiode erstellt und veröffentlicht das für Kultur zuständige Ministerium einen Landeskulturbericht, der zur Angebots- und Nachfrageentwicklung und zur Lage der Kultur in Nordrhein-Westfalen insgesamt berichtet und Stellung nimmt. Der Bericht soll mögliche Schlussfolgerungen für künftige Schwerpunkte der Kulturförderung darstellen. Das für Kultur zuständige Ministerium leitet den Landeskulturbericht dem Landtag zu.
Das für Kultur zuständige Ministerium kann insbesondere zur Vorbereitung des Landeskulturberichts Sachverständigengutachten in Auftrag geben und Forschungsaufträge erteilen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen die Erstellung des Landeskulturberichtes, indem sie dem für Kultur zuständigen Ministerium die für den Bericht erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung stellen, die bei ihnen bereits vorhanden sind oder ohne größeren Aufwand beschafft werden können. Die Darstellung und Übermittlung dieser Daten erfolgt nach Vorgabe des für Kultur zuständigen Ministeriums in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Weitere notwendige Daten kann das Land in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden selbst oder durch eine von ihm beauftragte Stelle erheben, sofern das Land die dafür anfallenden Kosten trägt. Die Landschaftsverbände können sich an der Erstellung der Landeskulturberichte beteiligen.
Das für Kultur zuständige Ministerium erstellt und veröffentlicht jährlich einen Kulturförderbericht, in dem die wesentlichen Fördermaßnahmen der Kulturförderung des Landes in ihrer Gesamtheit und ihren Zusammenhängen dargestellt werden.
Das für Gesundheit zuständige Ministerium legt dem Landtag und der Landesgesundheitskonferenz regelmäßig vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz…
Die Kunsthochschule informiert wiederkehrend über ihre Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkte. Die Mitglieder und Angehörigen der Kunsthochschule wirken…
Das für die Altenpolitik zuständige Ministerium erarbeitet und veröffentlicht einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht als Gesamtanalyse zur Lage der…
Das Land stellt seine kulturpolitischen Planungen zu Beginn einer Legislaturperiode im Rahmen einer Konferenz den Kulturakteurinnen, -akteuren und…
Das immaterielle kulturelle Erbe des Landes wird in einem Verzeichnis bei dem für Kultur zuständigen Ministerium dokumentiert.
Das für Kultur zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium und darüber hinaus, soweit Kommunen als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.