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Ziel der Kulturentwicklungsplanung des Landes sind Verbindlichkeit und Planungssicherheit für die Kulturverantwortlichen.
Das Land stellt seine kulturpolitischen Planungen zu Beginn einer Legislaturperiode im Rahmen einer Konferenz den Kulturakteurinnen, -akteuren und -verantwortlichen vor. Diese Konferenz wird protokolliert und dokumentiert, so dass die wesentlichen Ergebnisse für alle Teilnehmenden nachvollziehbar sind.
Die Ergebnisse gehen als Kulturentwicklungsplanung in die parlamentarische Beratung. Dabei ist die mittelfristige Finanzplanung zu berücksichtigen.
In spartenbezogenen Konferenzen wird die Kulturentwicklungsplanung begleitet und evaluiert. Dies beinhaltet auch die Mitwirkung bei der Evaluation der Richtlinie nach § 22.
Einzelheiten zum Verfahren werden durch das für Kultur zuständige Ministerium in einer Richtlinie geregelt.
Die Kulturförderung soll auf Planungssicherheit ausgerichtet sein, um langfristige Kulturentwicklungen zu unterstützen.
Das Land fördert künstlerische, kulturelle und kulturwirtschaftliche Vorhaben, die zur strukturellen Entwicklung Nordrhein-Westfalens, insbesondere zur…
Näheres regelt das für Kultur zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständige Ministerium in einer Förderrichtlinie. Abschnitt 2…
Das für Kultur zuständige Ministerium erstellt und veröffentlicht jährlich einen Kulturförderbericht, in dem die wesentlichen Fördermaßnahmen der…
Landeseigene Kultureinrichtungen sind dazu verpflichtet, Aufgaben der kulturellen Bildung wahrzunehmen. Sonstige institutionelle Förderungen und die Förderung…
Das Land nimmt eigene Kulturaufgaben wahr und unterstützt die kulturellen Aktivitäten in den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe der vom Land zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.