Gesetze
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Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.
Für die Wahrnehmung ihrer landesbibliothekarischen Aufgaben werden die Universitäts- und Landesbibliotheken vom Land finanziert.
Das Land finanziert die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken.
Das Land fördert Öffentliche Bibliotheken im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gefördert werden insbesondere
innovative Projekte zur Modernisierung,
die Kooperation der Bibliotheken untereinander und mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen,
die Stärkung der Lese-, Informations- und Medienkompetenz,
die Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum,
die Einrichtung anregender Lern- und Arbeitsumgebungen und
Qualifizierungsmaßnahmen.
Näheres regelt das für Kultur zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständige Ministerium in einer Förderrichtlinie. Abschnitt 2 Pflichtexemplarregelungen
Die vom Land geförderten oder von den Gemeinden und Gemeindeverbänden getragenen oder geförderten Einrichtungen gemäß § 42 dürfen mit den allgemeinbildenden…
Die Förderung des kulturellen Lebens kann durch den Unterhalt und die Förderung öffentlich zugänglicher und nutzbarer Einrichtungen gewährleistet werden. Hinzu…
die gesellschaftliche und strukturelle Entwicklung in den Gemeinden, Gemeindeverbänden und Regionen des Landes mitzugestalten.
Öffentlich zugängliche Bibliotheken in anderer Trägerschaft ergänzen und bereichern das Angebot Öffentlicher Bibliotheken. Sie können dort, wo keine kommunale…
Das Land fördert die kulturelle Bildung im Rahmen von lokalen und regionalen Netzwerken. Es wirkt durch seine Förderung auf die Abstimmung von Förderzielen und…
Schreibförderung ist ein wichtiger Baustein der kulturellen Bildung und ermöglicht vor allem interessierten und begabten Kindern und Jugendlichen den Zugang zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.