Gesetze
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Unkörperliche Medienwerke, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals öffentlich zugänglich gemacht werden, sind der Landesbibliothek oder einer von ihr bezeichneten Stelle innerhalb einer Woche nach Beginn der Zugänglichmachung unentgeltlich nach den technischen Vorgaben der Bibliothek zu übermitteln oder zur Übermittlung bereit zu stellen, wenn sie einem herkömmlichen körperlichen Medienwerk wie einem Buch, einer Zeitschrift oder einem vergleichbaren Druckwerk funktional entsprechen. Andere unkörperliche Medienwerke sind nur nach vorheriger Aufforderung zu übermitteln oder zur Abholung bereit zu stellen.
Die Bibliothek kann unbeschadet einer bestehenden Übermittlungspflicht unkörperliche Medienwerke nach den Vorschriften des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 3346) geändert worden ist, von sich aus in ihren Bestand übernehmen und wie ein übermitteltes Medienwerk nutzen.
Medienwerke in unkörperlicher Form müssen unter Einhaltung der von der Deutschen Nationalbibliothek für abzuliefernde Werke festgelegten technischen Standards und Verfahren abgeliefert werden. Abzuliefern sind auch alle Elemente, Software und Werkzeuge, die in ein ablieferungspflichtiges Medienwerk in unkörperlicher Form eingebunden sind oder die zu seiner Darstellung, Speicherung, Benutzung oder Langzeitsicherung benötigt werden, mit Ausnahme von Standardsoftware.
Medienwerke in unkörperlicher Form müssen unter Einhaltung der von der Deutschen Nationalbibliothek für Pflichtexemplare festgelegten technischen Standards und…
Die Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die…
Unkörperliche Medienwerke (Netzpublikationen) sind in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern. Eine…
Besonders wertvolle oder aufwändige Ausgaben sind nur dann ablieferungspflichtig, wenn keine andere ausreichend dauerhafte Ausgabe erscheint. Wird ein…
Die Landesbibliothek erhält das Recht, übermittelte unkörperliche Medienwerke sowie auf Datenträgern abgelieferte körperliche Medienwerke dauerhaft zu…
Die Landesbibliotheken sind verpflichtet, die Pflichtexemplare zu sammeln. Sie haben die Pflichtexemplare einzuziehen, zu erschließen und für die Benutzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.