§ 9 FertigPlTischlPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk
Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.
§ 9 FachbauTischlPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachbauleiter/Geprüfte Fachbauleiterin im Tischlerhandwerk
Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.
§ 8 Abs. 1 GartenKundenBerPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin - Gartenbau
Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.
§ 17 Abs. 1 ÜbPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin
Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.
§ 9 Abs. 1 ContrPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin
Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.