Gesetze
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Sofern die Grundordnung bestimmt, dass die Kunsthochschule an Stelle des Rektorats von einem Präsidium geleitet wird, gelten die in diesem Gesetz getroffenen Bestimmungen über die Rektorin oder den Rektor für die Präsidentin oder den Präsidenten, über das Rektorat für das Präsidium, über die Kanzlerin oder den Kanzler für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung und über die Prorektorinnen und Prorektoren für die sonstigen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten entsprechend.
das Rektorat,
die Rektorin oder der Rektor,
Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektorinnen oder Prorektoren;
Sofern die Grundordnung der Kunsthochschule bestimmt, dass die Kunsthochschule an Stelle des Rektorats von einem Präsidium geleitet wird, gelten für die hier…
Das Rektorat wirkt darauf hin, dass die übrigen Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder und die…
Zentrale Organe der Fachhochschule sind
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.