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Die künstlerischen Hilfskräfte erfüllen in den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten Dienstleistungen in Kunst, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben und Lehre sowie hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, einer anderen Person mit selbständigen Lehraufgaben oder einer künstlerischen Mitarbeiterin oder eines künstlerischen Mitarbeiters. Ihnen kann die Aufgabe übertragen werden, als Tutorin oder Tutor im Rahmen der Studienordnung Studierende und studentische Arbeitsgruppen in ihrem Studium zu unterstützen.
Die Bestellung als künstlerische Hilfskraft erfolgt im Einvernehmen mit der Person, unter deren Verantwortung sie stehen. Sie werden mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes beschäftigt.
Die Bestellung als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt im Einvernehmen mit der Person, unter deren Verantwortung sie steht. Sie wird mit weniger als der Hälfte…
Zur Unterstützung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie der Lehrbeauftragten bei ihren Aufgaben in der Lehre, in der Forschung und im Rahmen…
Künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die den Fachbereichen, den künstlerischen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten der Kunsthochschule…
1Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte erbringen nach Weisung Dienstleistungen in Forschung und Lehre und unterstützen Studierende in Tutorien. 2Die…
Soweit künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten beschäftigt werden, gelten die Absätze 1 bis 10 sinngemäß.
Für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beschäftigtenverhältnis sowie für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.