Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kunsthochschule soll das Lehrangebot so organisieren, dass das Studium auch als Teilzeitstudium erfolgen kann.
Die Kunsthochschule prüft, ob und inwieweit die von ihr angebotenen Studiengänge für ein Studium in Teilzeit geeignet sind; Absatz 1 bleibt unberührt. Die Liste der für ein Studium in Teilzeit geeigneten Studiengänge ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
In der Prüfungsordnung kann für Studierende in Teilzeit nach § 40 Absatz 7 eine individualisierte Regelstudienzeit in vollen Semestern geregelt werden, deren Dauer dem Verhältnis der Arbeitsbelastung des Studierenden in Teilzeit zu der Arbeitsbelastung eines Studierenden in Vollzeit und damit der generellen Regelstudienzeit dem Verhältnis nach entspricht.
Die Einschreibungsordnung kann vorsehen, dass Studierende in Teilzeit nach § 40 Absatz 7 innerhalb ihres gewählten Studienganges nur entsprechend dem Verhältnis der generellen Regelstudienzeit zu ihrer individualisierten Regelstudienzeit zum Besuch von Lehrveranstaltungen berechtigt sind, Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können, Teilnahmevoraussetzungen im Sinne des § 56 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 oder Leistungspunkte erwerben oder Prüfungen ablegen können; § 51 bleibt ansonsten unberührt.
Die Einschreibungsordnung kann vorsehen, dass Studierende in Teilzeit nach § 48 Absatz 8 innerhalb ihres gewählten Studienganges nur entsprechend dem Verhältnis…
Die Hochschule kann in ihrer Einschreibungsordnung vorsehen, dass eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber auf Antrag in Teilzeit in einen…
Die Kunsthochschule stellt für jeden geeigneten Studiengang einen Studienplan als Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau des Studiums…
1In Studiengängen, in denen Teilzeitregelungen bestehen, können Bewerberinnen und Bewerber als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden. 2Die Hochschule kann…
die Berechtigung von Studierenden, am künstlerischen Hauptfachunterricht teilzunehmen und die künstlerische sowie künstlerisch-technische…
1In den Prüfungsordnungen sind die Studienzeiten vorzusehen, in denen in der Regel ein berufsqualifizierender Abschluss erworben werden kann (Regelstudienzeit).…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben 3.
Welche und warum — mit Abonnement