Gesetze
Gesetz wird geladen …
Teil 10 des Hochschulgesetzes gilt für die Kunsthochschule entsprechend. Das Ministerium kann das Redlichkeits- und das Integritätsverfahren in jeder Lage des Verfahrens im Einzelfall an sich ziehen oder sich dies allgemein vorbehalten. Das Ministerium kann zudem die Durchführung eines Redlichkeits- oder eines Integritätsverfahrens sowie eines Disziplinarverfahrens, welches gegen eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer geführt wird oder werden soll, einer anderen Hochschule im Einzelfall oder allgemein übertragen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit AbonnementDie Hochschule gewährleistet nach Maßgabe des § 3 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 Satz 3 sowie des § 4 Absatz 4 einen redlichen Hochschulraum. In einem redlichen…
Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung eines Redlichkeitsverstoßes vor, hat die dienstvorgesetzte Stelle ein Redlichkeitsverfahren…
Eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer begeht einen Integritätsverstoß, wenn sie oder er schuldhaft eine ihr oder ihm obliegende dienstrechtliche…
Das Ministerium kann sich über die Einführung und Durchführung von Digitallehre informieren und erheben, ob sich die Umsetzung der Bestimmungen der Teile 2 und…
Redlichkeitsmaßnahmen können nebeneinander verhängt werden. Für einen Redlichkeitsverstoß nach Absatz 1 Nummer 2 dürfen nur Redlichkeitsmaßnahmen nach Absatz 2…
Das Ministerium kann sich jederzeit, auch durch Beauftragte, über die Angelegenheiten der Kunsthochschule informieren. Es kann an den Sitzungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.