Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bilanz ist, wenn der Unternehmenszweck keine abweichende Gliederung bedingt, die gleichwertig sein muss, unbeschadet einer weiteren Gliederung entsprechend der Vorschrift des § 266 des Handelsgesetzbuches aufzustellen.
Das Stammkapital ist mit seinem in der Unternehmenssatzung festgelegten Betrag anzusetzen.
In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist das Stammkapital als gezeichnetes Kapital auszuweisen.
Das Stammkapital ist mit seinem in der Betriebssatzung festgelegten Betrag anzusetzen.
Das Stammkapital ist mit seinem in der Betriebssatzung festgelegten Betrag anzusetzen.
Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu…
1Das Eigenkapital ist wie folgt zu gliedern: 2Das Stammkapital ist mit dem in der Betriebssatzung festgesetzten Betrag anzusetzen.
Wohnungsunternehmen haben abweichend von § 266 Absatz 2 und 3 des Handelsgesetzbuchs die Bilanz nach dem anliegenden Formblatt nach Maßgabe der Absätze 2 und 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.