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Das Vermögen eines aufgelösten Kommunalunternehmens geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gemeinde über.
Mit der Eintragung der Vermögensübertragung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft geht deren Vermögen einschließlich der…
Das unbewegliche Vermögen der aufgelösten Gemeinden und Ämter geht jeweils, soweit es in den neuen oder aufnehmenden Gemeinden liegt, mit allen Rechten und…
In das Vermögen der Gemeinden und Städte gehen über
Das unbewegliche Vermögen der zusammengeschlossenen Gemeinden geht nebst Zubehör mit allen Rechten und Lasten in das Eigentum derjenigen neuen Gemeinde über, in…
Ein Kommunalunternehmen kann mit einem anderen durch Vereinbarung einer entsprechenden Änderung der Unternehmenssatzung des aufnehmenden Unternehmens im Weg der…
Das volkseigene Vermögen ist zu privatisieren. Volkseigenes Vermögen kann auch in durch Gesetz bestimmten Fällen Gemeinden, Städten, Kreisen und Ländern sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.