§ 22 KVBGUnterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden
Die Bundesnetzagentur unterrichtet die für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständige Behörde sowie das Bundesamt für Wirtschaft und…
§ 35 Abs. 3 KVBGAnordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung
Die Bundesnetzagentur unterrichtet die für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständige Behörde unverzüglich über die Anordnung der gesetzlichen…
§ 51 Abs. 2 Nr. 2 KVBGVerbot der Kohleverfeuerung
im Fall der gesetzlichen Anordnung nach § 35 30 Monate nach der Bekanntgabe der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung durch die Bundesnetzagentur,
§ 53 Abs. 2 KVBGVerbot der Errichtung und der Inbetriebnahme neuer Stein- und Braunkohleanlagen
Für die Errichtung und den Betrieb von Stein- und Braunkohleanlagen, für die bis zum 14. August 2020 keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz…
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 KVBGTeilnahmeberechtigung
die angebotene Steinkohleanlage hat bis zu dem jeweiligen Zieldatum der Ausschreibung eine rechtswirksame Genehmigung nach den §§ 4 bis 6 des…