§ 13 Abs. 2 Nr. 5 TspVVerordnung über die Zulassung des Befahrens der Eder- und der Diemeltalsperre sowie die Abwehr strom- und schifffahrtspolizeilicher Gefahren
Ein unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug überholt ein anderes unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug auf der Luvseite. Luvseite ist diejenige Seite, die dem…
§ 25 Abs. 3 SeeSchStrOSeeschiffahrtsstraßen-Ordnung
Sofern Segelfahrzeuge nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, haben sie sich untereinander nach den Kollisionsverhütungsregeln zu verhalten, wenn…
§ 9 Abs. 1 Nr. 12 SeeStrOVVerordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
einer Vorschrift der Regel 12 über das Ausweichen von Segelfahrzeugen untereinander zuwiderhandelt,
§ 24 Abs. 1 SeeSchStrOSeeschiffahrtsstraßen-Ordnung
Beim Begegnen auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen im Fahrwasser ist nach Steuerbord auszuweichen.