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In jedem Wahlraum richtet der Bürgermeister eine oder mehrere Wahlkabinen mit Tischen ein, in denen jeder Wähler den oder die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann. Der Zugang zur oder zu den Wahlkabinen muss vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt werden können. Als Wahlkabine kann auch ein nur durch den Wahlraum zugänglicher Nebenraum dienen, wenn dessen Eingang vom Tisch des Wahlvorstands aus überblickt werden kann.
In der Wahlkabine sollen nicht radierfähige Schreibstifte bereitliegen.
In jedem Wahlraum richtet die Gemeindebehörde eine Wahlkabine oder mehrere Wahlkabinen mit Tischen ein, in denen der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet…
In jedem Wahlraum richtet die Gemeindebehörde eine Wahlkabine oder mehrere Wahlkabinen mit Tischen ein, in denen der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet…
In der Wahlkabine sollen nicht radierfähige Schreibstifte bereitliegen.
In jedem Wahlraum ist ein genügend großer Tisch für den Wahlvorstand aufzustellen. Außerdem sind weitere Tische oder Pulte mit Schutzvorrichtungen (Wahlkabinen)…
1In jedem Wahlraum ist ein genügend großer Tisch für den Wahlvorstand aufzustellen. 2Außerdem sind weitere Tische oder Pulte mit Schutzvorrichtungen…
Die Gemeindebehörde bestimmt die erforderlichen Wahlräume. Soweit möglich stellen die Gemeinden Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung. Die Wahlräume…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.