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In jedem Wahlraum richtet die Gemeindebehörde eine Wahlkabine oder mehrere Wahlkabinen mit Tischen ein, in denen der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann. Die Wahlkabinen müssen vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt werden können. Als Wahlkabine kann auch ein nur durch den Wahlraum zugänglicher Nebenraum dienen, wenn dessen Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt werden kann.
In der Wahlkabine soll ein Schreibstift bereitliegen.
In jedem Wahlraum richtet die Gemeinde Wahlkabinen mit Tischen ein, in denen die Wählerin oder der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten…
In der Wahlkabine soll ein Schreibstift bereitliegen.
In der Wahlkabine muss ein Schreibstift bereitliegen.
In jeder Wahlkabine soll ein Schreibstift bereitliegen.
In jedem Wahlraum richtet der Bürgermeister eine oder mehrere Wahlkabinen mit Tischen ein, in denen jeder Wähler den oder die Stimmzettel unbeobachtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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