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Die Briefwahlurne bleibt verschlossen, bis die Zählung der Wähler im Stimmbezirk (§ 50) beendet ist. Danach werden die Stimmzettelumschläge aus der Briefwahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ergibt sich dabei, auch nach wiederholter Zählung, eine Abweichung von der vom Briefwahlvorstand mitgeteilten Zahl der Briefwähler, bei verbundenen Gemeinde- und Kreiswahlen von der vom Briefwahlvorstand mitgeteilten Zahl der Briefwähler für die Kreiswahlen, so ist dies in der Wahlniederschrift zu vermerken. Bei verbundenen Gemeinde- und Kreiswahlen wird die vom Briefwahlvorstand mitgeteilte Zahl der Briefwähler für die jeweilige Wahl in die Wahlniederschrift übernommen.
Die Stimmzettel werden den Stimmzettelumschlägen entnommen, bei verbundenen Wahlen nach ihrer Farbe sortiert, und gezählt. Ergibt sich dabei auch nach wiederholter Zählung keine Übereinstimmung zu der nach Absatz 1 ermittelten Zahl der Briefwähler, so ist dies in der Wahlniederschrift anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern. In diesem Fall gilt, abweichend von Absatz 1 Satz 4, § 50 Satz 5 mit der Maßgabe, dass die Anzahl der Stimmzettel jeweils als Zahl der Briefwähler gilt.
Die im Stimmbezirk und durch Briefwahl abgegebenen Stimmen werden gemeinsam ausgezählt, nachdem sie vermengt worden sind.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Nachdem die Stimmzettelumschläge den Wahlbriefen entnommen und in die Wahlurne gelegt worden sind, jedoch nicht vor Schluß der allgemeinen Wahlzeit, ermittelt…
Vor dem Öffnen der Wahlurne werden alle nicht benutzten Stimmzettel vom Wahltisch entfernt. Sodann werden die Stimmzettelder Wahlurne entnommen und gezählt.…
1Nachdem die Stimmzettelumschläge den Wahlbriefen entnommen und in die Wahlurne geworfen worden sind, jedoch nicht vor Schluss der allgemeinen Wahlzeit,…
Nachdem die auf die jeweiligen Wahlvorschläge entfallenen Stimmanzahlen sowohl für die Briefwahl als auch für die elektronische Wahl ermittelt wurden, werden…
Bei verbundenen Wahlen wird das Wahlergebnis in der Reihenfolge Kreiswahl, Gemeindewahl für jede Wahl getrennt festgestellt. Für jede Wahl ist eine besondere…
Vor der Ermittlung des Wahlergebnisses sind die Stimmzettel für jede Wahl zu trennen und anschließend jeweils zu vermengen. Alsdann werden die Stimmzettel in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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