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Bestimmt der Wahlleiter einen Beauftragten zur Entgegennahme der Verzichtserklärung gemäß § 38 des Gesetzes, so soll der Auftrag hierzu schriftlich erteilt und der Niederschrift eine amtlich beglaubigte Abschrift des Beauftragungsschreibens beigefügt werden.
Der Verzicht ist nur wirksam, wenn er dem Wahlleiter oder einem von ihm Beauftragten zur Niederschrift erklärt wird. Der Verzicht kann mit Wirkung ab einem…
Der Verzicht ist dem Landtagspräsidenten oder einem von ihm Beauftragten zur Niederschrift zu erklären; er kann nicht widerrufen werden. II. Wahlvorbereitung
bei einem Verzicht auf das Amt des Wahlleiters oder des stellvertretenden Wahlleiters (§ 2 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes) den Verzicht schriftlich der…
auf die Entscheidung der Bürger über seine Abwahl verzichten. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber dem ehrenamtlichen Stellvertreter zu erklären. Mit dem…
Über die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist vom Schriftführer eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 19 a zu fertigen. Für verbundene Wahlen wird eine…
auf die Entscheidung der Bürger über seine Abwahl verzichten. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber dem Stellvertreter zu erklären. Mit dem Ablauf des Tages,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.