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Die Stimmbezirke für die Kommunalwahlen müssen mit den Wahlbezirken für die Europawahl übereinstimmen.
Die Wahlräume müssen für die verbundenen Wahlen dieselben sein.
Die nach den bundesrechtlichen Vorschriften für die Europawahl zu bestellenden Mitglieder der Wahlorgane können zugleich Mitglieder der Wahlorgane für die Kommunalwahlen sein, sofern sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Wenn von der Möglichkeit eines gemeinsamen Wahlvorstandes Gebrauch gemacht wird, sind die zu Mitgliedern des Wahlvorstandes für die Europawahl berufenen Personen zugleich als Mitglieder des Wahlvorstandes für die Kommunalwahlen zu bestellen. Bei der Briefwahl kann ebenso verfahren werden.
Für die Europawahl und für die Kommunalwahlen können im Stimmbezirk dieselben Wahlurnen benutzt werden.
Finden die Wahlen des Rates und der Bezirksvertretungen gleichzeitig statt, so müssen die Stimmbezirke, die Wahlräume und die Wahlvorstände für beide Wahlen…
Die Mitglieder der Wahlorgane der gleichzeitig stattfindenden Wahlen können zu Mitgliedern der Wahlorgane für die Kommunalwahlen berufen werden, sofern sie die…
Da die allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr am selben Tag stattfinden (§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes…
Werden Ortsräte und Bezirksräte zusammen mit dem Gemeinderat gewählt, so müssen die Wahlbezirke, Wahlräume und Wahlvorstände für die Gemeinderatswahl und die…
soweit dies zutrifft, daß Gemeinde- und Kreiswahlen gemeinsam stattfinden und wie sich die Stimmbezirke auf die Wahlbezirke der verbundenen Wahlen verteilen; an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.